Honorar

Die rechtliche Beratung und Vertretung ist mit Kosten verbunden, die bei komplexen Erbfällen und streitigen Miterben erheblich sein können.

Durch eine fachlich qualifizierte Beratung können Erbstreitigkeiten und langjährige Prozesse ggf. vermieden werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, durch geschickte Gestaltungen und deren Umsetzung nach dem Erbfall Erbschaftsteuer zu vermeiden oder zu reduzieren.

 

Die Kosten für ein Erstberatungsgespräch betragen € 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zu einem Erstgespräch sollten die maßgeblichen Dokumente, wie z.B. Testament, Ehevertrag und Gesellschaftsverträge, mitgebracht werden. Hilfreich für das Erstgespräch ist auch eine kleine Familienübersicht mit Namen und Geburtsdaten der Beteiligten.

 

Sollte eine weitere rechtliche Beratung nach dem Erstberatungsgespräch gewünscht sein, wird eine Stundensatzvereinbarung getroffen. Der Stundensatz richtet sich nach der uns übertragenen Tätigkeit und Verantwortung. Im ersten Gespräch werden wir ausführlich über eine angemessene und für beide Seiten faire Honorargestaltung reden und eine schriftliche Honorarvereinbarung treffen, damit Sie Klarheit über die Kosten haben, die Ihnen bei einer Mandatserteilung entstehen.