Erbabwicklung / Erbauseinandersetzung


Die Dr. Hollmann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät und begleitet die Erbabwicklung und Erbauseinandersetzung, insbesondere die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Bei der Erbauseinandersetzung wird zunächst auf eine gütliche Einigung unter allen Miterben hingewirkt, welche zum Abschluss eines Erbauseinandersetzungsvertrages führen kann. Kommt eine gütliche Einigung unter den Erben nicht zu Stande, vertritt die Dr. Hollmann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH einen Miterben auch in gerichtlichen Verfahren zur Erbauseinandersetzung.

  • Wir zeigen auf, in welchen Schritten eine Erbabwicklung zu erfolgen hat.
  • Wir prüfen, ob Vollmachten für die Erbabwicklung ausreichen oder ein Erbschein oder Europäisches Nachlasszeugnis beantragt werden muss.
  • Wir unterstützen bei der Regulierung und Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten, z.B. Vermächtnissen und Pflichtteilen, da nach dem Gesetz erst danach eine Erbauseinandersetzung erfolgen darf.
  • Wir entwerfen die Erbschaftsteuererklärung samt Anlagen und reichen diese beim zuständigen Finanzamt ein.
  • Wir klären, ob Vermächtnisse, Auflagen oder Teilungsanordnungen vorliegen, die bei der Erbauseinandersetzung zu beachten sind.
  • Wir prüfen, ob Ausgleichspflichten bestehen, insbesondere wegen früherer Zuwendungen des Erblassers an einzelne Miterben.
  • Wir klären, ob einzelnen Miterben noch Pflichtteilsergänzungsansprüche zustehen.
  • Wir beraten und entwerfen einen Erbauseinandersetzungsvertrag.
  • Wir entwickeln und entwerfen einen Teilungsplan.
  • Wir unterstützen Sie bei Verhandlungen mit den anderen Beteiligten, um eine einvernehmliche Lösung zu fördern.
  • Wir erheben eine Erbauseinandersetzungsklage, sollten die Miterben dem Teilungsplan nicht zustimmen.
  • Wir beantragen und begleiten die Teilungsversteigerung, z.B. von im Nachlass befindlichen Immobilien, sollten sich die Miterben nicht auf einen Erbauseinandersetzungsvertrag oder Teilungsplan einigen.
  • Wir klagen für Sie gegen die anderen Miterben auf Zustimmung zum Pfandverkauf über bewegliche Gegenstände im Nachlass.
  • Wir übernehmen eine Mediation.