Testamentsauslegung und –anfechtung


Die Dr. Hollmann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät und begleitet Sie bei der Testamentsauslegung und -anfechtung, wenn dieses gewünscht ist. Ziel der Auslegung einer Willenserklärung ist es, den hinter der äußeren Gestalt einer Erklärung stehenden inneren tatsächlichen Willen des Erklärenden zu ermitteln. Unklare Formulierungen und unvollständige Verfügungen können zu Unsicherheiten führen. Durch verschiedenen Sprachgebrauch kann es zu irrtümlicher Verwendung bestimmter Rechtsbegriffe kommen. Daher müssen bei der Testamentsauslegung auch Umstände berücksichtigt werden, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, wie z.B.: persönlicher Sprachgebrauch, Aussagen von Personen, die bei der Testamentserstellung beteiligt waren, Schriftstücke des Erblassers oder der Umfang und die Herkunft des Nachlasses. Sollten Erklärung und Wille des Erblassers trotz der erfolgten Auslegung voneinander abweichen, kommt eine Testamentsanfechtung in Betracht, um den wirklichen Willen des Erblassers durchzusetzen. Hierbei berät und hilft die Dr. Hollmann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

  • Wir beraten Sie bei der Auslegung von Testamenten und letztwilligen Verfügungen.
  • Wir prüfen für Sie die Auslegung und Erbenfeststellung bei der Zuwendung bestimmter Vermögensgegenstände.
  • Wir beraten Sie hinsichtlich der verfügbaren Auslegungsmethoden und prüfen mit Ihnen Anknüpfungspunkte für den tatsächlichen Willen des Erblassers außerhalb der Testamentsurkunde.
  • Wir entwickeln mit Ihnen eine Auslegung in Ihrem Interesse, die auch vom Willen des Erblassers oder von der Erklärung des Erblassers gedeckt ist.
  • Wir überprüfen die Bedeutung und Auslegung diverser rechtlicher Gestaltungsklauseln (Wiederverheiratungsklausel, Pflichtteilsklausel, Öffnungsklausel) und klären Sie über die unterschiedlichen Auswirkungen auf.
  • Wir helfen Ihnen bei Auslegungsfragen bei Vorliegen mehrerer (gemeinschaftlicher) Testamente.
  • Wir entwickeln mit Ihnen im Streitfall auf Wunsch auch einen Auslegungsvertrag, worin eine einheitliche Auslegung von allen Parteien anerkannt wird.
  • Wir beraten Sie zur Testamentsanfechtung bei Irrtümern des Erblassers über die abgegebene Erklärung oder bei Erklärungen die entgegen dem Willen des Erblassers nur unter Drohung abgegeben wurden, sowie wenn durch die letztwillige Verfügung Pflichtteilsberechtigte irrtümlich übergangen wurden.
  • Wir prüfen für Sie die Anfechtbarkeit, die Anfechtungsberechtigung sowie die einzuhaltende Anfechtungsfrist.
  • Wir entwickeln mit Ihnen eine Anfechtungserklärung und fechten für Sie die in Frage stehende Verfügung vor dem Nachlassgericht an.