Erbengemeinschaft


Die Dr. Hollmann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät und begleitet Erbengemeinschaften. Mit dem Ziel einer späteren Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft werden die Verwaltung des Nachlasses sowie die Verfügung über Nachlassgegenstände und den gesamten Miterbenanteil rechtlich beraten und gestaltet.

  • Wir prüfen rechtlich, ob eine Erbengemeinschaft entstanden ist und welche Personen Miterben geworden sind.
  • Wir zeigen auf, wie lange eine Erbengemeinschaft besteht.
  • Wir klären, wie die Mitglieder einer Erbengemeinschaft bis zur Teilung des Nachlasses haften.
  • Wir beraten, welche Vermächtnisse und Pflichtteilsansprüche die Erbengemeinschaft zu erfüllen hat und ermitteln die jeweilige Höhe.
  • Wir beraten, ob und wie ein Miterbe über seinen Anteil am Nachlass verfügen kann, um z.B. aus der Erbengemeinschaft auszuscheiden.
  • Wir klären, welche Rechte die anderen Miterben haben, sollte ein Miterbe über seinen Anteil am Nachlass verfügen.
  • Wir zeigen auf, wie die Erbengemeinschaft den Nachlass ordnungsgemäß zu verwalten hat.
  • Wir prüfen, wann die Erbengemeinschaft durch Stimmenmehrheit bestimmte Verwaltungsmaßnahmen beschließen und umsetzen kann.
  • Wir klären, wann ein Miterbe allein Verwaltungsmaßnahmen treffen kann, z.B. wenn sich die anderen Miterben verweigern.
  • Wir prüfen, welche Verfügungen die Erbengemeinschaft vornehmen darf und ob hierzu immer Einstimmigkeit unter den Miterben erforderlich ist.
  • Wir zeigen auf, ob ein Miterbe auch allein zum Nachlass gehörende Ansprüche geltend machen kann.