Die Dr. Hollmann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät Sie in Erbschaftsteuerfragen und erstellt die Erbschaftsteuererklärung. Wir vertreten Sie im Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt und
Klageverfahren vor dem Finanzgericht. Zudem zeigen wir vor und insbesondere auch nach dem Erbfall Möglichkeiten auf, die Erbschaftsteuer zu vermeiden bzw. zu reduzieren und helfen Ihnen
gewünschtenfalls bei der Umsetzung.
- Wir klären für Sie, wie hoch die Erbschaftsteuer ist.
- Wir zeigen Ihnen auf, ob und noch nach dem Erbfall die Erbschaftsteuer vermieden oder zumindest reduziert werden kann.
- Wir besprechen mit Ihnen, ob bei Vermächtnissen und Pflichtteilsansprüchen Erbschaftsteuern bestehen und wenn ja in welcher Höhe.
- Wir zeigen Ihnen die persönlichen Freibeträge, die Steuerklassen und Steuertarife auf.
- Wir prüfen, ob Ihnen der besondere Versorgungsfreibetrag zusteht.
- Wir erteilen Rat, wann das Familienheim erbschaftsteuerfrei auf bestimmte Personen übergeht.
- Wir erklären, was bei anderen Immobilien im Erbfall zu beachten ist.
- Wir erklären, ob auch bei Vermögen im Ausland Erbschaftsteuern zu zahlen sind.
- Wir listen Ihnen Steuerbefreiungen und Steuersparmöglichkeiten auf.
- Wir besprechen mit Ihnen, wann Sie sich nach dem Erbfall an das für Erbschaftsteuern zuständige Finanzamt wenden müssen.
- Wir erstellen die Erbschaftsteuererklärung und reichen diese für Sie beim Finanzamt ein.
- Wir zeigen auf, wann die Erbschaftsteuer fällig ist.
- Wir klären, ob Sie die Zahlung der Erbschaftsteuer stunden oder aufschieben können.
- Wir prüfen für Sie den Erbschaftsteuerbescheid und legen gewünschtenfalls Einspruch hiergegen ein.