Testamentsvollstreckung


Die Dr. Hollmann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät den Testamentsvollstrecker oder Erben bei einer Testamentsvollstreckung und übernimmt auch selbst Testamentsvollstreckungen. Dem Testamentsvollstrecker werden in jeder Phase der Testamentsvollstreckung die Rechte, Pflichten und seine Aufgaben aufgezeigt und er wird bei der Umsetzung unterstützt.

 

Für den Erben werden insbesondere dessen Rechte gegenüber dem Testamentsvollstrecker geklärt und durchgesetzt. Hierzu zählen neben der grundsätzlichen Möglichkeit der Entlassung des Testamentsvollstreckers bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch die Klärung der Vergütung des Testamentsvollstreckers sowie die Freigabe von Gegenständen und Forderungen aus der Testamentsvollstreckung vor deren Beendigung.

 

Bei allen rechtlichen Schritten steht die Dr. Hollmann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit rechtlicher Beratung und Vertretung zur Verfügung.

  • Wir prüfen, ob eine Testamentsvollstreckung wirksam angeordnet worden ist.
  • Wir klären, welche Art der Testamentsvollstreckung vorliegt und welche Rechte und Pflichten sich hieraus ergeben.
  • Wir prüfen für den Testamentsvollstrecker bei unklaren und auslegungsbedürftigen Testamenten, wer Erbe ist und was seine Pflichten sind.
  • Wir unterstützen den Testamentsvollstrecker bei der Erstellung und fortlaufenden Aktualisierung des ordnungsgemäßen Nachlassverzeichnisses.
  • Wir klären für den Testamentsvollstrecker, ob Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche bestehen und berechnen diese.
  • Wir zeigen rechtlich auf, welche Auswirkungen Schenkungen auf den Erbfall haben (z.B. Ausgleichung, Pflichtteilsanrechnung) und wie sie vom Testamentsvollstrecker zu beachten sind.
  • Wir beraten, ob Vollmachten des Erblassers zu widerrufen sind.
  • Wir besprechen, ob die Eintragung des Testamentsvollstreckervermerks im Grundbuch bzw. Handelsregister vorgenommen werden soll und unterstützen ggf. die Beantragung der Eintragung.
  • Wir klären rechtliche Fragen bei der ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses, z.B. bzgl. Geld, Wertpapiervermögen, Unternehmensbeteiligungen.
  • Wir erstellen die jährliche Rechnungslegung für den Testamentsvollstrecker.
  • Wir klären rechtlich das Vorliegen von Nachlassverbindlichkeiten.
  • Wir zeigen auf, welche einkommensteuerlichen Pflichten des Erblassers den Testamentsvollstrecker treffen.
  • Wir erstellen die Erbschaftsteuererklärung samt Anlagen für den Testamentsvollstrecker und reichen diese beim Finanzamt ein.
  • Wir unterstützen den Testamentsvollstrecker bei der Erbauseinandersetzung.
  • Wir beraten und entwerfen einen Erbauseinandersetzungsvertrag mit den Erben.
  • Wir erstellen einen Teilungsplan, sollte es z.B. nicht zum Abschluss eines Erbauseinandersetzungsvertrages mit den Erben kommen.
  • Wir beantragten und begleiten rechtlich die Teilungsversteigerung von im Nachlass befindlichen Immobilien.
  • Wir prüfen die Höhe der Testamentsvollstreckervergütung und deren Fälligkeit.
  • Wir beraten und erstellen im Zuge der Beendigung der Testamentsvollstreckung die abschließende Rechnungslegung.
  • Wir unterstützen den Testamentsvollstrecker bei den Schritten zur Beendigung der Testamentsvollstreckung, z.B. gegenüber den Erben, dem Nachlassgericht usw.