Wir unterstützen Sie, bei der Einholung von Informationen über den Nachlass, insbesondere während der laufenden Ausschlagungsfrist ohne Erbannahme.
Die Dr. Hollmann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät und begleitet für Sie die Erbabwicklung und Erbauseinandersetzung.
Wir klären für Sie, wem ein Pflichtteilsanspruch zusteht, welche Verwandte nicht pflichtteilsberechtigt sind und wir ermitteln wie hoch der Pflichtteil ist.
Wir zeigen insbesondere auch nach dem Erbfall Möglichkeiten auf, die Erbschaftsteuer zu vermeiden bzw. zu reduzieren.
Wir klären, welche Art der Testamentsvollstreckung vorliegt und welche Rechte und Pflichten sich hieraus ergeben.
Unsere Rechtsanwaltsgesellschaft berät und begleitet Erbengemeinschaften. Wir zeigen Ihnen gerne auf, wie eine Erbengemeinschaft besteht.
Gerade mit Blick auf die Kosten des Erbscheins sollte nicht vorschnell ein Erbschein beantragt werden.
Wir prüfen was alles gefordert wird.
Für den Erben ist hier eine zeitnahe Beratung und Prüfung seiner Rechte nach dem Erbfall zu empfehlen, da sonst Rechte verloren gehen können. Wir beraten sie diesbezüglich auch gerne.
Wir prüfen für Sie die Auslegung und Erbenfeststellung bei der Zuwendung bestimmter Vermögensgegenstände.
Was ist wichtig zu wissen?