Erbschein und Europäisches Nachlasszeugnis


Die Dr. Hollmann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH prüft und berät, ob im Erbfall ein Erbschein bzw. ein Europäisches Nachlasszeugnis erforderlich ist oder andere Nachweise des Erbrechts und Handlungsmöglichkeiten bestehen. Gerade mit Blick auf die Kosten des Erbscheins sollte nicht vorschnell ein Erbschein beantragt werden.

  • Wir erklären Ihnen, was der Erbschein und das Europäische Nachlasszeugnis sind.
  • Wir prüfen, ob ein Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis im Erbfall erforderlich sind.
  • Wir zeigen Ihnen die Unterschiede zwischen Erbschein und Europäischem Nachlasszeugnis auf.
  • Wir prüfen, welches Nachlassgericht für den Erbschein und welches Gericht bzw. Behörde für das Europäische Nachlasszeugnis zuständig sind.
  • Wir besprechen mit Ihnen, welche Voraussetzungen für einen Antrag auf Erteilung eines Erbscheins und eines Europäischen Nachlasszeugnisses bestehen.
  • Wir zeigen Ihnen die Kosten für den Erbschein und das Europäische Nachlasszeugnis auf.
  • Wir besprechen mit Ihnen Alternativen zum Erbschein und Europäischen Nachlasszeugnis, z.B. eine vom Erblasser erteilte Vollmacht.
  • Wir beraten Sie über die Wirkungen eines Erbscheins und eines Europäischen Nachlasszeugnisses.
  • Wir beraten Sie über die Möglichkeit eines Europäischen Nachlasszeugnisses bei einer Testamentsvollstreckung.
  • Wir prüfen für Sie, ob das Verlangen der Banken nach Vorlage eines Erbscheins berechtigt ist und wie Sie sich ggf. hiergegen wenden können.
  • Wir klären für Sie, ob für die Berichtigung des Grundbuchs ein Erbschein bzw. Europäisches Nachlasszeugnis erforderlich ist oder ob andere kostengünstigere Möglichkeiten bestehen.
  • Wir unterstützen Sie bei der Einziehung eines unrichtigen Erbscheins, wenn dieser z.B. die falschen Erben ausweist.