Studium der Rechtswissenschaften mit Ablegung des Erstes Staatsexamen im April 2004
Promotion zum Dr. jur. zum erbrechtlichen Thema „Pflichtteilsrecht und Familienzusammenhang“
Referendariat im Bezirk des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg mit Ablegung des zweiten Staatsexamens im Januar 2008
Zulassung als Rechtsanwalt im März 2008
Seit Januar 2009 als Rechtsanwalt ausschließlich im Bereich des Erbrechts und Erbschaftsteuerrechts tätig
Erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang zum Fachanwalt für Erbrecht
Erfolgreiche Teilnahme am Zertifizierungslehrgang zum Testamentsvollstrecker (AGT)
Lehrbeauftragter an der Universität Bremen für Familien- und Erbrecht von April 2010 bis September 2016
Studium der Rechtswissenschaften mit Ablegung des Erstes Staatsexamen im Jahr 1993
Promotion zum Dr. jur. zum Thema „Gewohnheitsrecht in der Europäischen Union“
Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle mit Ablegung des zweiten Staatsexamens im Jahr 1996
Zulassung zum Rechtsanwalt im Jahr 1996
Siebenjährige Tätigkeit als Rechtsanwalt in einer weltweit tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei
2004 Gründung der Kanzlei Dr. Ostertun für Erbrecht, Vermögens- und Unternehmensnachfolge
Lehr- und Vortragstätigkeit für Estate Planner an der EBS Finanzakademie der European Businesss School und für Certified Foundation and Estate Planner (CFEP) im Financial Planning Standards
Board Deutschland e. V.
Rund 200 Veröffentlichungen zum Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht
Dr. Dietrich Ostertun |Rechtsanwalt
Matthias Lehmann, M.A. |Rechtsanwalt, Mediator
Studium der Rechtswissenschaften mit Ablegung des Erstes Staatsexamen im Jahr 2004
Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Brandenburg mit Ablegung des Zweiten Staatsexamens im Jahr 2006
Während des Referendariats erfolgreiches postgraduales Studium im Bereich der Mediation mit Abschluss Master of Arts (M.A.)
Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2006
Von 2006 bis Anfang 2009 als Rechtsanwalt schwerpunktmäßig im Familien- und Erbrecht tätig
Seit 2009 als Rechtsanwalt ausschließlich im Bereich des Erbrechts, Stiftungsrechts und Erbschaftsteuerrechts tätig
früher Lehrbeauftragter an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) im Bereich des Erbrechts
Erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang zum Fachanwalt für Erbrecht
Erfolgreiche Teilnahme am Zertifizierungslehrgang zum Testamentsvollstrecker (AGT)
Ausbildung im gehobenen Dienst der Finanzverwaltung NRW (1995-1998) mit Abschluss zur Diplom-Finanzwirtin (FH) im Jahr 1998
Studium der Rechtswissenschaften mit Ablegung des Ersten Staatsexamens im Jahr 2003
Referendariat am Landgericht Köln mit Ablegung des Zweiten Staatsexamens im Jahr 2007, u.a. Wahlstation in San Francisco (USA)
Promotion am Lehrstuhl von Prof. Dr. Johanna Hey zum Thema „Nationale Steuervergünstigungshoheit und Europarecht“ im Jahre 2007
Zulassung als Rechtsanwältin im Jahr 2008
Zulassung als Steuerberaterin im Jahr 2011
Langjährige Tätigkeit bei namhaften Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzleien in Bonn und Hamburg, u.a. mit Schwerpunkten im Erbschaftsteuerrecht sowie im Erbrecht und Stiftungsrecht
Autorin juristischer Fachbeiträge, derzeit Mitkommentierung eines Kommentars zur Abgabenordnung, Hrsg. Schwarz/Pahlke (AO/FGO)
Dr. Andrea Kämper |Rechtsanwältin / Steuerberaterin / Diplom-Finanzwirtin
(FH)